die Europäische Union (EU) hat entschieden,
dass alle Equiden/Pferde innerhalb der EU einen Pferdepass brauchen. Deutschland
hat die Entscheidung in die nationale Gesetzgebung (ViehVerkVO) übernommen. Also
muss auch Ihr Pferd/Pony einen Pferdepass haben. Der Pferdepass (auch Equidenpass
genannt) hat bei den Pferdebesitzern viele Fragen aufgeworfen. Nachfolgend lesen
Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die täglich bei der Deutschen Reiterlichen
Vereinigung (FN) ankommen.
1. Wer braucht einen Pass und warum?
Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht den Pferdepass
ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel etc.) seit dem 1. Juli 2000
erforderlich. In Deutschland sind für die Umsetzung dieses Gesetzes die Länder
und Kreise zuständig. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bietet den Pferdebesitzern
gemeinsam mit den regionalen Zucht- und Reiterverbänden aber einen Weg an, den
Pass zu bekommen. Der Pass muss bei jedem „Verbringen" (z. B. Transport zum Tierarzt
oder zum Turnier) mitgeführt werden. Der Pass soll außerdem dazu dienen, die notwendige
tierärztliche Behandlung der Pferde/Ponys auch in Zukunft zu gewährleisten.
2. Wie bekomme ich den Pass?
Wenn
Sie ein Pferd mit ausländischen Papieren bzw. ohne Papiere besitzen, können Sie
den Pass bei der FN beantragen. Sie bekommen die erforderlichen Unterlagen zugeschickt
(Pferdehalter aus Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sollten sich
an ihre Landeskommissionen wenden, Pferdehalter aus Schleswig-Holstein an den
Zuchtverband). Ihr Pferd muss dann identifiziert werden – entweder durch einen
Beauftragten der Zuchtverbände/Landeskommissionen oder durch einen (Turnier) Tierarzt.
Neben dem Geschlecht werden Farbe, Abzeichen (Signalement) und drei Wirbel erfasst
und das Diagramm (wird mit dem Antrag mitgeschickt) wird ausgefüllt. Gleichzeitig
wird die Entscheidung des Pferdebesitzers „zur Schlachtung bestimmt" oder „nicht
zur Schlachtung bestimmt" vermerkt und durch den Tierarzt bestätigt. Auch die
Tierärzte sind in der Regel mit Anträgen zum Pferdepass ausgestattet. Wer im Einzelfall
zur Identifikation befugt ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer zuständigen Landeskommission oder
beim ansässigen Zuchtverband. Den Pferdepass bekommen Sie zugeschickt, das Original
des gezeichneten Diagramms wird eingeheftet.
Wenn
Sie ein Pferd/Pony mit deutschen Papieren (Abstammungsnachweis/Geburtsbescheinigung)
besitzen, das bisher bei der FN nicht als Turnierpferd eingetragen ist, wenden
Sie sich bitte an den Zuchtverband, der die Papiere ausgestellt hat.
3. Muss ich mein Pferd brennen oder
chippen lassen?
Die aktive Kennzeichnung (Nummernbrand/
Mikrochip)
ist vom Gesetz her für den Pferdepass nicht vorgeschrieben, die FN empfiehlt sie
aber. Sie erleichtert die Identifizierung des Pferdes/Ponys und dient als Diebstahlschutz.
Für
die Eintragung des Pferdes als Turnierpferd bei der FN ist die aktive Kennzeichnung
vorgeschrieben.
4. Was passiert mit den erfassten Daten
des Pferdes?
Alle Angaben, die der Pferdebesitzer macht, sowie die vom
Tierarzt eingetragenen Abzeichen, Wirbel und eventuelle Brände, werden in einer
Datenbank bei der FN gespeichert. Auch die Grafik des Pferdes/Abzeichendiagramm
wird eingescannt. Bei Verlust des Passes, bei Diebstahl des Pferdes, Besitzerwechsel
etc. kann darauf zurückgegriffen werden.
5. Wozu dient das Kapitel „Arzneimittelbehandlung“?
In der EU sowie weltweit gelten Pferde wie Kühe oder Schweine als lebensmittelliefernde
Tiere. Um dem Verbraucherschutz gerecht zu werden, gelten gewisse Bestimmungen
für lebensmittelliefernde Tiere, die mit Arzneimitteln behandelt werden. Das Kapitel
„Arzneimittelanhang“ dient dazu, allein für Pferde Ausnahmen von diesen Bestimmungen
zu ermöglichen.
In
dem Kapitel „Arzneimittelbehandlung“ erklärt der Besitzer, ob er für sein Pferd
den Status „zur Schlachtung bestimmt" oder „nicht zur Schlachtung bestimmt" wählt.
Der Status „nicht zur Schlachtung bestimmt“ ist unwiderruflich und muss von evtl.
nachfolgenden Besitzern übernommen werden.
Die
FN empfiehlt, den Status „zur Schlachtung bestimmt " anzukreuzen. Das heißt nicht,
dass Sie Ihr Pferd irgendwann schlachten müssen. Das bedeutet lediglich, dass
Ihr Pferd mit einigen wenigen Medikamenten nicht behandelt werden darf. Ihr Pferd
kann mit allen für lebensmittelliefernde Tiere zugelassenen und allen sonstigen
zugelassenen Medikamenten behandelt werden. Nur die sonstigen Medikamente müssen
in den Pass eingetragen werden, und es muss bis zur Schlachtung in der Regel eine
Wartezeit von sechs Monaten eingehalten werden.
Natürlich
ist die Tötung in Form einer Schlachtung jederzeit möglich. Das Pferd darf nur
gegebenenfalls nicht als Lebensmittel verwertet werden. Welche Tierarzneimittel
eingetragen werden müssen, muss der behandelnde Tierarzt wissen.
6. Ich habe schon einen Pass, aber
noch kein Kapitel „Arzneimittelbehandlung“. Was nun?
Alle Besitzer von
Pferden, die einen FN-Pass (grüne Hülle) bereits vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen
erhalten haben, bekommen den Abschnitt „Arzneimittelbehandlung“ automatisch zugeschickt.
Die Entscheidung „zur Schlachtung bestimmt“ oder „nicht zur Schlachtung bestimmt"
muss von einem (Turnier-)Tierarzt bzw. einem Beauftragten des Zuchtverbandes/der
Landeskommission gegengezeichnet werden. Vergessen Sie auch bitte nicht, das Diagramm
im Pass ausfüllen zu lassen.
Besitzer
von Pferden mit einem Pass eines Zuchtverbandes (rote Hülle) müssen sich mit dem
Zuchtverband in Verbindung setzen. Pferde, die schon einen internationalen Pass
(FEI-Pass) besitzen, benötigen keinen neuen Pferdepass.
7. Was kostet der Pass?
Für
die Identifikation fallen Gebühren von 25 € an. Bei Einzelterminen, die nicht
im Rahmen einer sonstigen Tätigkeit miterledigt werden, können weitere Kosten
und eine Kilometerpauschale hinzukommen.
Die
Eintragung des Pferdes bei der FN als Freizeitsportpferd und die Ausstellung des
Pferdepasses kostet 25 €. Hinzu kommen 7,50 € für begleitende Maßnahmen der Landeskommissionen
bzw. der Zuchtverbände (in Hessen 10 €, im Saarland 12,50 €), sowie die Versandkosten
und die Mehrwertsteuer. Der Pass wird per Nachnahme verschickt, wenn Sie die Nachnahmegebühr
sparen möchten, kann der Betrag auch per Lastschrift eingezogen werden.
Wenn
das Pferd als Turnierpferd eingetragen werden soll, kommen - falls noch nicht
vorhanden - die Gebühren für die aktive Kennzeichnung hinzu. Die Kosten für die
Eintragung bei der FN
betragen bei Pferden/Ponys mit Abstammungs-/Geburtsbescheinigung
einer deutschen Züchtervereinigung 59 €, in sonstigen Fällen für Pferde 148 €,
für Ponys 76 €. Für der Pass kommen 12 € hinzu.
Falls
Sie bereits einen Pferdepass besitzen, und Ihr Pferd als Turnierpferd eingetragen
werden soll, werden die bereits gezahlten 25 € angerechnet.
8. Was passiert, wenn ich keinen Pass
habe?
Die EU hat als Stichtag den 1. Juli 2000 festgelegt. Diese Zeitvorgabe
konnte überhaupt nicht erfüllt werden, da die gesetzlichen Durchführungsbestimmungen
fehlten. Die FN empfiehlt, den Pass zügig zu beantragen. Eventuelle Sanktionen
werden von den einzelnen Bundesländern geregelt.
9. Warum dauert es so lange bis der
Pass kommt?
Tagtäglich kommen mehrere Hundert Anträge in der FN-Geschäftsstelle
in Warendorf an. Von Antragseingang bei der FN bis zur Versendung des fertigen
Passes dauert es momentan rund drei Monate. Diese recht lange Bearbeitungsdauer
liegt unter anderem daran, dass sehr viele Anträge unvollständig oder gar falsch
ausgefüllt wurden. Häufig fehlen die detaillierten Angaben zum Pferd. Es werden
Alter oder Geschlecht nicht eingetragen, oder es fehlt der Name des Pferdes. Auch
beim Besitzer benötigt die FN den vollständigen Vor- und Nachnamen und die komplette
Adresse. Eine weitere große Fehlerquelle sind die gemäß Gesetz vorgeschriebenen
Diagramme. In vielen Fällen ist das Diagramm nur unvollständig, falsch ausgefüllt,
oder fehlt ganz. Oft wird auch die Bestätigung durch den Tierarzt vergessen.